Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Steuerung und Kontrolle
Mit der Errichtung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im April 2002 wurde die Zukunftsfähigkeit des Finanzplatzes Deutschland reformiert. Damit wurde das Ziel verfolgt, eine integrierte, wettbewerbsneutrale und stärker kapitalmarktorientierte Aufsicht zu schaffen.
Das BaFin soll die Funktionsfähigkeit der Märkte für Wertpapiere und Derivate sicherstellen. Daraus ergeben sich die Ziele, die Anleger zu schützen, die Markttransparenz zu erhalten und die Marktintegrität zu gewährleisten. Um diese Ziele zu erreichen, gehört zu den weiteren Aufgaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht:
- die Verfolgung und präventive Bekämpfung gegen das Ausnutzen von Informationsvorsprüngen,
- die Überwachung der Pflicht nach § 15 WpHG, alle Transaktionen in eigenen Wertpapieren und Derivaten – die sogenannten Directors' Dealings – zu melden,
- die Überwachung der Ad-hoc-Publizität börsennotierter Unternehmen,
- die Überwachung der Publizität bei Veränderungen der Stimmrechtsanteile bei im Amtlichen Markt notierten Unternehmen,
- die Überwachung der Verhaltensregeln und Organisationspflichten der Wertpapierdienstleistungsunternehmen,
- die Hinterlegungsstelle für Wertpapierverkaufsprospekte,
- die Kontrolle von Wertpapiererwerbsangeboten, Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten nach dem WpÜG.
Wenn Sie sich schlecht beraten fühlen und dadurch Geld verloren
haben, oder Ihnen ein Angebot zweifelhaft vorkommt, können Sie der
BaFin schreiben.
Bei begründeten Beschwerden wendet sich das BaFin an das betroffene
Institut und hakt nach. Dabei sollte aber beachtet werden, dass die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht keine
Rechtsgrundlage hat, um das Geld zurückzufordern.





