Börse Frankfurt

Regulierter Markt

Gesetzliches Marktsegment

Der Regulierte Markt ist ein organisierter Markt im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG). Das heißt, die Zulassungsvoraussetzungen und die Folgepflichten der Teilnehmer sowie die Organisation des Handels selbst sind gesetzlich geregelt.


Öffentlich-rechtliche Zulassung


Ein emittierendes Unternehmen muss vor Aufnahme des Handels ein öffentlich-rechtliches Zulassungsverfahren durchlaufen. Unter anderem muss das Unternehmen seit mindestens drei Jahren bestehen und mindestens 10.000 Aktien emittieren. 25 Prozent der Aktien müssen im Streubesitz sein. Das Unternehmen muss ein Zulassungsprospekt vorlegen, in dem Bilanzen, die Gewinn- und Verlustrechnung und die Kapitalflussrechnung der vergangenen drei Jahre ausgewiesen sind. Die Publikationssprache ist Deutsch, für ausländische Emittenten auch Englisch.

Unternehmen, die am Regulierten Markt teilnehmen, haben auch Zulassungsfolgepflichten zu erfüllen, wie die Veröffentlichung des Jahresabschlusses und eines Zwischenberichts für die ersten sechs Monate des Geschäftsjahres. Unternehmen im Amtlichen Markt unterliegen der Ad-hoc-Publizität.

Ehemals Amtlicher und Geregelter Markt


Mit dem Regulierten Markt ist am 1. November 2007 die bisher bestehende Unterteilung der organisierten Zulassungssegmente in den Amtlichen und Geregelten Markt aufgehoben worden. Wertpapiere, die vor dem 1. November 2007 zum Geregelten oder zum Amtlichen Markt zugelassen waren, gelten seit 1. November 2007 als zum Regulierten Markt zugelassen.

Variable Preisfeststellung


Werte im Regulierten Markt werden sowohl auf der elektronischen Handelsplattform Xetra® als auch im Präsenzhandel (Parkett) der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt.

Im Präsenzhandel stellen Skontroführer die Preise der Wertpapiere inzwischen meist variabel, also fortlaufend fest. Der mittägliche Einheitspreis, Kassakurs genannt, wird für alle Titel notiert, die nicht im variablen Handel sind. Dies betrifft aber nur noch wenige Werte.

Zum festgestellten Kurs müssen unlimitierte Aufträge zuerst ausgeführt werden. Sind dabei nicht alle Orders ausführbar, kann der Skontroführer sie "rationieren"; das heißt, er beschränkt die Ausführung nach bestimmten Prioritäten. Investoren können an Kurszusätzen erkennen, wie ein Skontroführer ihre Order ausgeführt hat.

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