-
Valuta
-
Wertstellung eines Geschäfts.
Als Valuta wird das Verrechnungsdatum der Wertpapiere nach
Geschäftsabschluss an der Börse oder der Zeitpunkt der Gutschrift
bzw. Belastung auf dem Bankkonto durch die Bank (per Valuta)
bezeichnet. Bei einer Wertstellung innerhalb von zwei bis drei
Geschäftstagen handelt es sich um ein Kassageschäft, ansonsten
liegt ein Termingeschäft vor.
-
Variabler Handel
-
Handelsform im Präsenzhandel, bei der während der Börsenzeit jederzeit ein Wertpapierpreis festgestellt werden kann.
Beim variablen Handel in Aktien werden Wertpapierpreise je nach
Auftragslage zum nächstmöglichen Zeitpunkt festgestellt.
Mindestschlussgröße ist ein Stück.
-
Variabler Kurs
-
Fortlaufend notierter Kurs eines umsatzstarken Wertpapiers
Für Wertpapiere, die zum kontinuierlichen Handel zugelassen
sind, wird ein variabler Kurs festgestellt, sobald ein Geschäft
zustande kommt, d. h. Angebot und Nachfrage sich entsprechen. Die
Feststellung variabler Kurse beginnt im Anschluss an die Bestimmung
des Eröffnungskurses und endet mit der Fixierung des Schlusskurses
am Ende einer Börsensitzung.
-
Variabler Kurs
-
Fortlaufend notierter Kurs eines umsatzstarken Wertpapiers
Für Wertpapiere, die zum kontinuierlichen Handel zugelassen
sind, wird ein variabler Kurs festgestellt, sobald ein Geschäft
zustande kommt, d. h. Angebot und Nachfrage sich entsprechen. Die
Feststellung variabler Kurse beginnt im Anschluss an die Bestimmung
des Eröffnungskurses und endet mit der Fixierung des Schlusskurses
am Ende einer Börsensitzung.
-
VDAX
-
DAX®-Volatilitätsindex, der die vom Terminmarkt zu erwartende Schwankungsbreite des DAX-Index für die nächsten 45 Tage angibt.
VDAX ® wurde am 5. Dezember 1994 eingeführt. Seit dem 14. Juli
1997 berechnet die Deutsche Börse AG VDAX minütlich mit Hilfe der
Black&Scholes-Formel. Grundlage sind die DAX-Optionspreise und
damit die implizite Volatilität, d.h. die zurzeit vom Markt
erwartete Intensität zukünftiger Preisschwankungen.
Eine Zeitreihe täglicher Werte existiert ab dem 2. Januar 1992.
-
VDAX-NEW
-
Volatilitätsindex für DAX®-Werte
Der von der Deutschen Börse und Goldman Sachs entwickelte
DAX-Volatilitätsindex VDAX-NEW ® drückt die vom Terminmarkt
erwartete Schwankungsbreite – die implizite Volatilität – des
DAX-Index aus: Der Index gibt in Prozentpunkten an, welche
Volatilität in den kommenden 30 Tagen für DAX zu erwarten ist. Da
die Volatilität eines Marktes mit seiner Wertentwicklung negativ
korreliert ist, eignet sie sich zur Diversifizierung eines
Portfolios: Brechen die Kurse in DAX ein, steigt der Kurs von
VDAX-NEW. Grundlage für die Berechnung dieses Index sind die
DAX-Optionskontrakte, die "am Geld" ("at the money") und "aus dem
Geld" ("out of the money") notieren. So erfasst VDAX-NEW eine
breitere Volatilitätsoberfläche als VDAX®, in dessen Berechnung nur
die Optionen am Geld einfließen. VDAX-NEW wird mittelfristig den
VDAX-Index ablösen.
Aktuelle Marktdaten
-
Vega (Optionsschein)
-
Dynamische Kennzahl, die angibt, um welchen Betrag sich der Preis eines Optionsscheins ändert, wenn sich die Volatilität des Basiswertes um 1 Prozent erhöht oder verringert.
-
Venture Capital-Gesellschaft
-
Unternehmen, das Startup-Unternehmen Risikokapital zur Verfügung stellt und diese zusätzlich unternehmerisch betreut.
Venture Capital (VC)-Gesellschaften sind spezialisiert auf die
Beurteilung junger Unternehmen – typischerweise innovative
Unternehmen aus Wachstumsbranchen mit ungewissen
Zukunftsaussichten. Eine VC-Gesellschaft prüft die Geschäftsidee,
die Absatzchancen und das Marktpotenzial der Produkte sowie die
Managementeignung der Jungunternehmer, bevor sie dem Unternehmen
Risikokapital bereitstellt.
Eine VC-Gesellschaft beteiligt sich an einem jungen Unternehmen
zumeist fünf bis acht Jahre lang. Anschließend wählt sie einen
Exit-Weg, um ihren Gewinn aus der Anlage zu realisieren (z. B.
Verkauf der Beteiligung oder Börsengang).
-
Verfall (Optionsschein)
-
Datum, an dem ein Optionsschein verfällt. Falls der Optionsschein einen Inneren Wert aufweist, muss das Optionsrecht spästens bis zu diesem Termin ausgeübt werden; ansonsten verfällt der Optionsschein wertlos.
-
Verfallstermin
-
Ende der Laufzeit von Optionen.
Der Tag, an dem das im Optionskontrakt definierte Recht, eine
Aktie zum Basispreis zu kaufen bzw. zu verkaufen, erlischt. Nach
Ablauf des Verfallstermins werden Optionsrechte wertlos.
Große Bedeutung für den deutschen Aktienmarkt hat der dreifache
Verfallstermin an der Terminbörse Eurex, umgangssprachlich auch
Hexensabbat genannt. Viermal jährlich, jeweils am dritten Freitag
im März, Juni, September und Dezember laufen an der Terminbörse
Eurex die Futures- und Optionskontrakte auf den DAX® sowie Futures
und Optionen auf einzelne Aktien aus und verfallen damit.
Der Hexensabbat fällt weltweit an allen wichtigen Börsen auf
denselben Tag. Es verfallen also auch Kontrakte auf andere Indizes,
internationale Aktien, Rohstoffe, Währungen usw. An diesem Tag kann
es daher zu einem hohen Handelsvolumen und stark schwankenden
Kursen der Wertpapiere kommen.
-
Verkauf à découvert
-
Verkauf von Wertpapieren, Waren oder Devisen, die der Verkäufer noch nicht besitzt
Bei einem Verkauf à découvert spekuliert der Verkäufer darauf,
dass er die zu liefernden Wertpapiere bzw. Waren zum
Erfüllungszeitpunkt unter seinem Verkaufspreis erwerben kann. Die
Differenz zwischen Verkaufs- und Einkaufskurs verbleibt ihm als
Gewinn bzw. Verlust. In Deutschland müssen Börsengeschäfte
innerhalb von zwei Tagen erfüllt werden. Ein Verkauf à découvert,
bei dem diese Frist nicht eingehalten wird, kann nur durch
Wertpapierleihe getätigt werden. Der Verkäufer liefert dabei
geliehene Papiere. Die Papiere kauft er spätestens bis zum Ende der
Wertpapierleihfrist bzw. der Laufzeit des Pensionsgeschäfts, um
seinen Rückgabeverpflichtungen gegenüber dem Verleiher bzw.
Pensionsgeber nachzukommen. Synonyme: Blankoverkauf,
Leerverkauf
-
Verkaufsoption
-
Optionsschein, der den Käufer berechtigt, einen bestimmten Basiswert in einer bestimmten Menge zu einem im voraus festgelegten Ausübungspreis bis oder zu einem bestimmten Termin zu verkaufen.
Der Käufer eines Puts erwartet, dass während der Laufzeit des
Optionsscheins der Preis des Basiswerts fällt. Daher erwirbt er das
Recht, innerhalb der Laufzeit (amerikanische Option) oder am Ende
der Laufzeit (europäische Option) eine bestimmte Anzahl des
Basiswerts zu einem festgelegten Preis zu verkaufen. Der Verkäufer
eines Puts muss zu diesem Preis den Basiswert abnehmen und erhält
dafür vom Käufer eine Prämie. Die meisten Optionsscheine sehen
jedoch keine effektive Lieferung des Basiswerts, sondern einen
Barausgleich vor.
-
Verkaufsprospekt
-
Publikation eines Wertpapieremittenten, in der er generelle Verkaufs- und Unternehmensinformationen veröffentlicht
Ein Verkaufsprospekt enthält alle wesentlichen Informationen
über das Wertpapier, den Emittenten, die Unternehmensstruktur, die
Finanzlage, die Geschäftstätigkeit und alle an der Emission
beteiligten Organe und Gesellschaften. Verantwortlich und haftbar
für die Richtigkeit des Inhalts sind der Emittent und das
Emissionskonsortium (Prospekthaftung). Seit 1991 muss jeder
Emittent von Wertpapieren, die erstmals im Inland öffentlich
angeboten werden, einen Verkaufsprospekt veröffentlichen. Die
Veröffentlichungspflicht entfällt, wenn die Wertpapiere z.B. - nur
Personen angeboten werden, die beruflich oder gewerblich für eigene
oder fremde Rechnung Wertpapiere erwerben oder veräußern, wie etwa
Kreditinstitute; - einem begrenzten Personenkreis angeboten werden;
- den Arbeitnehmern von ihrem Arbeitgeber oder von einem mit seinem
Unternehmen verbundenen Unternehmen angeboten werden. Synonyme:
Börsenzulassungsprospekt, Verkaufsprospekt
Der Verkaufsprospekt darf erst veröffentlicht werden, wenn die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die
Veröffentlichung gestattet hat oder nach dem Eingang des
Verkaufsprospekts zehn Werktage verstrichen sind, ohne dass sie die
Veröffentlichung untersagt hat.
Den Mindestinhalt von Verkaufsprospekten regelt die
Verkaufsprospektverordnung. Emittenten, die eine Zulassung zum
amtlichen Markt beantragen, müssen ein Verkaufsprospekt erstellen,
der den Anforderungen eines Börsenzulassungsprospekts genügt. Der
Inhalt wird durch das Börsengesetz und die
Börsenzulassungsverordnung bestimmt. Die Vollständigkeit aller
erforderlichen Angaben wird von der Zulassungsstelle der
Frankfurter Wertpapierbörse geprüft. Sie entscheidet über die
Zulassung.
Darüber hinaus sollte der Prospekt, mit dem eine Zulassung an der
Frankfurter Wertpapierbörse zum amtlichen Markt, geregelten Markt
oder Neuen Markt gestellt wird, die Vorgaben der
Going-Public-Grundsätze enthalten, die am 15. Juli 2002
veröffentlicht wurden und die zum 1. September 2002 in Kraft
treten. Seit Juli 2002 (Viertes Finanzmarkt-Förderungsgesetz) muss
der Prospekt der Börse in elektronischer Form zur Veröffentlichung
im Internet zur Verfügung gestellt werden.
-
Verkettung
-
Mathematische Methode, die einen Indexsprung bei einer Neugewichtung oder beim Austausch von Werten innerhalb eines Aktienindex vermeidet
Am dritten Freitag im Quartalsendmonat (März, Juni, September,
Dezember) verkettet die Deutsche Börse AG ihre Indizes neu. Das
heißt, die in die Indexberechnung einfließenden Größen werden an
die aktuelle Zusammensetzung des Index angepasst. So werden z. B.
die Korrekturfaktoren, die Kapitalveränderungen und
Dividendenzahlungen zwischen den Verkettungsterminen
berücksichtigen, in der Indexberechnungsformel auf eins gesetzt. Um
Sprungstellen zu vermeiden, werden die neuberechneten Indexwerte
mit einem Verkettungsfaktor multipliziert. Grundlage der Verkettung
sind die Xetra®-Schlusskurse am Verkettungstag.
-
Vinkulierte Namensaktie
-
Sonderform der Namensaktie.
Eine vinkulierte Namensaktie kann nur mit Zustimmung der
Aktiengesellschaft an einen neuen Eigentümer übertragen werden.
-
Volatilität
-
Maß für die Intensität der Schwankungen eines Wertpapierkurses, eines Index oder der Rendite eines Anlageobjekts um den eigenen Mittelwert.
Die Volatilität ist eine Risikokennzahl und wird in Prozent
ausgedrückt (mathematisch: Standardabweichung). Je höher die
Volatilität, desto höher ist die Abweichung z. B. des Aktienkurses
von seinem Mittelwert. Während sich die historische Volatilität auf
die Schwankungsstärke in der Vergangenheit bezieht, misst die
implizite Volatilität die zukünftig erwartete
Schwankungsstärke.
-
Volatilität (Optionsscheine)
-
Es gibt zwei Arten von Volatilität: die historische und die
implizite Volatilität. Während mit der historischen Volatilität die
Kursschwankungen der Vergangenheit dargestellt werden, gibt die
implizite Volatilität an, welche Kursschwankungen in der Zukunft zu
erwarten sind. Für die Warrantbewertung ist ausschließlich die
erwartete, also die implizite Volatilität von Bedeutung. Häufig
werden die Erwartungen aber von der historischen Volatilität
beeinflusst. Je höher die Volatilität, desto höher ist der Preis
des Warrants, unabhängig davon, ob es sich um einen Call- oder
Put-Warrant handelt. Denn: Je höher die Volatilität, desto grösser
die Wahrscheinlichkeit, dass der Warrant am Ende der Laufzeit im
Geld ist und damit einen inneren Wert hat. Geht die Volatilität
zurück, wird dies unwahrscheinlicher und daher hat der Warrant
einen geringeren Wert.
-
Volksaktie
-
Aktien, die zumeist im Zuge einer Teilprivatisierung eines staatseigenen Unternehmens vorzugsweise an breite Bevölkerungsschichten, also an Kleinanleger, ausgegeben werden.
Volksaktien sind keine eigene Aktiengattung. Der Begriff ist
vielmehr historisch aus der Privatisierungspolitik Ludwig Erhards
entstanden: In den 1950er Jahren wollte sich der Staat von seinem
Industriebesitz trennen, aber gleichzeitig eine Beteiligung der
Bürger und Arbeitnehmer an den Unternehmen fördern und somit die
Aktionärsquote erhöhen. Daher wurden neben (steuerlich geförderten)
Belegschaftsaktien erstmals sog. Volksaktien herausgegeben. Sie
wurden bewusst nicht den institutionellen Anlegern angeboten,
sondern an Kleinanleger verkauft, meist zu besonders günstigen
Konditionen. Die wichtigsten dieser Volksaktien waren Volkswagen,
VEBA und Preussag. Eine „Neuauflage“ der Volksaktien erlebte der
deutsche Kapitalmarkt mit der Aktie der Deutschen Telekom in den
1990er Jahren.
-
Vorzugsaktien
-
Aktiengattung, der im Gegensatz zur Stammaktie das Stimmrecht fehlt. Als Ausgleich dafür sind in der Regel Vorrechte bei der Gewinnverteilung und Abwicklung einer Aktiengesellschaft verbrieft.
Eine Aktiengesellschaft (AG) kann neben Stammaktien auch
Vorzugsaktien emittieren; allerdings darf deren Anteil am
Grundkapital nicht höher sein als der Anteil der Stammaktien.
Stamm- und Vorzugsaktien eines Unternehmens werden an einer Börse
getrennt gehandelt; dabei werden Vorzugsaktien durch die Ziffer 3
nach dem Börsenkürzel kenntlich gemacht. Aufgrund des fehlenden
Stimmrechts werden sie meist geringer bewertet. Im Aktienhandel ist
die übliche Abkürzung für Vorzugsaktien „Vorzüge“.
Zu den Sonderrechten von Vorzugsaktionären gehört meist eine höhere
Dividende, die sog. Vorzugsdividende. Darüber hinaus sind
Regelungen möglich, die die Nachzahlung ausgefallener Dividenden in
späteren Jahren vorsehen (kumulierte Vorzugsaktien). Die einzelnen
Vorrechte werden in der Satzung der jeweiligen AG
festgeschrieben.
Werden die Vorzugsdividenden in einem Jahr nicht oder nicht
vollständig gezahlt, so haben Vorzugsaktionäre ein Stimmrecht, bis
die Rückstände nachgezahlt wurden. In diesem Fall sind
Vorzugsaktionäre bei der Berechnung von Mehrheitsverhältnissen zu
berücksichtigen.
|