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Kapitalerhöhung
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Form der Unternehmensfinanzierung durch Erhöhung des Grundkapitals.
In Aktiengesellschaften geschieht eine Kapitalerhöhung meist
durch Ausgabe junger Aktien; erforderlich ist ein entsprechender
Beschluss der Hauptversammlung.
Die Möglichkeiten der Beteiligungsfinanzierung über
Kapitalerhöhungen sind im Aktiengesetz geregelt (§ 182 ff.
AktG).
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Kapitalherabsetzung
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Verminderung des Grundkapitals einer Aktiengesellschaft.
Durch eine Kapitalherabsetzung wird Kapital an die Aktionäre
zurückgezahlt oder eine Unterbilanz der Gesellschaft ausgeglichen.
Wichtige Bestimmungen zur Herabsetzung des Grundkapitals sind im
Aktiengesetz (AktG) in den §§ 222 bis 240 geregelt.
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Kapitalmarkt
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Markt für langfristige Kredite und Beteiligungskapital.
Über den Kapitalmarkt erhalten Unternehmen und der Staat Mittel
für langfristige Investitionen. Man unterscheidet zwischen einem
organisierten Kapitalmarkt, der über Banken und Börsen abläuft, und
einem nicht organisierten (grauen) Kapitalmarkt.
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Kapitalverwässerung
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Durch eine Kapitalerhöhung verminderter innerer Wert einer Aktie.
Durch die Ausgabe von Gratisaktien oder junger Aktien erhöht
sich das Aktienkapital einer Gesellschaft bei gleich bleibendem
Unternehmenswert. Dadurch vermindert sich der innere Wert einer
Aktie und der Anteil eines Altaktionärs am Unternehmen. Um eine
Kapitalverwässerung beim Altaktionär zu vermeiden, erhält dieser
Bezugsrechte auf die zusätzlichen Aktien.
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Kassabörse
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Teilmarkt einer Börse, bei der die Erfüllung eines Geschäfts - also Lieferung, Abnahme und Bezahlung - innerhalb eines kurzen Zeitraums nach Abschluss des Geschäfts stattfinden muss.
In Deutschland beträgt dieser Zeitraum zwei Börsentage. Der
Kassamarkthandel an der FWB® Frankfurter Wertpapierbörse wird
sowohl an der traditionellen Präsenzbörse als auch im
elektronischen Handelssystem Xetra abgewickelt.
Gegensatz: Terminmarkt
Synonyme: Effektivmarkt, Kassamarkt, Lokomarket,
Spotmarkt
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Kassakurs
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Einheitskurs im Präsenzhandel.
Preis, der nur einmal börsentäglich – gewöhnlich zur Mitte der
Börsensitzung – festgestellt wird. Wertpapiere werden vor allem
dann zur Kasse gehandelt, wenn ihre Liquidität für den
fortlaufenden Handel nicht ausreicht.
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Kassamarkt
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Börse, bei der die Erfüllung eines Geschäfts direkt nach seinem Abschluss stattfindet.
Synonyme: Effektivmarkt, Spot Markt. Als Kassamarkt wird der
Bereich der Börse bezeichnet, bei dem die Ausführung einer
Wertpapierorder und ihre Erfüllung zeitlich eng beieinander liegen.
In Deutschland beträgt dieser Zeitraum zwei Börsentage. Am
Terminmarkt sind dagegen Abschluss und Erfüllung zeitlich
voneinander getrennt.
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Kaufoption
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Optionsschein, der den Käufer berechtigt, einen bestimmten Basiswert in einer bestimmten Menge zu einem im Voraus festgelegten Ausübungspreis bis oder zu einem bestimmten Termin zu erwerben.
Der Käufer eines Calls erwartet, dass während der Laufzeit des
Optionsscheins der Preis des Basiswerts steigt. Daher erwirbt er
das Recht, innerhalb der Laufzeit (amerikanische Option) oder am
Ende der Laufzeit (europäische Option) eine bestimmte Anzahl des
Basiswerts zu einem festgelegten Preis zu erwerben. Der Verkäufer
eines Calls muss zu diesem Preis liefern und erhält dafür vom
Käufer eine Prämie. Die meisten Optionsscheine sehen jedoch keine
effektive Lieferung des Basiswerts, sondern einen Barausgleich vor.
Synonym: Call (Optionsscheine)
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Knock-out-Schein mit Stop-loss-Schwelle
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Hebelprodukte, deren Preis auf Kursänderungen des Basiswerts überproportional reagiert und die an der Stop-loss-Schwelle mit einem Restwert verfallen.
Knock-out-Produkte sind mit einer Knock-out-Schwelle und einer
Stop-loss-Schwelle ausgestattet. Notiert ihr Basiswert auf der
Knock-out-Schwelle, hat das Derivat einen Wert von Null. Es
verfällt aber bereits an der Stop-loss-Schwelle. Die Anleger
bekommen den Restwert ausgezahlt, dessen Höhe vom Abstand zur
Knock-out-Schwelle abhängt. Meist ist dieser Restwert jedoch
äußerst niedrig.
Mehr Wissen zu diesem Produkttyp
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Knock-out-Schein ohne Stop-loss-Schwelle
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Hebelprodukte, deren Preis auf Kursänderungen des Basiswerts überproportional reagiert, die dafür an der Knock-out-Schwelle wertlos verfallen.
Knock-out-Produkte sind mit einer Knock-out-Schwelle
ausgestattet, auch Basispreis oder Finanzfinanzierungslevel
genannt. Notiert der Basiswert auf dieser Schwelle, verfällt das
Knock-out-Papier wertlos. Darüber (Call) bzw. darunter (Put)
entwickelt sich der Preis des Derivats gehebelt zum Kurs des
Basiswerts.
Mehr Wissen zu diesem Produkttyp
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Knock-out-Schwelle
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Kursbarriere, bei deren Erreichen ein Knock-out-Produkt verfällt.
Knock-out-Schwellen bei Hebelprodukten stellen eine Barriere
dar. Wenn der zugrunde liegende Basiswert diese Barriere über- bzw.
unterschreitet, verfällt der Knockout-Schein und ist wertlos.
Manche Knock-out-Scheine haben zusätzlich eine Stop-Loss-Schwelle
eingebaut und können gegen einen geringen Restwert verkauft
werden.
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Kommissionshandel
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Handel im Auftrag Dritter.
Geschäft in Waren oder Wertpapieren, das ein Kommissionär in
eigenem Namen, aber auf fremde Rechnung durchführt. Beispiele für
den Kommissionshandel sind die Börsengeschäfte der Banken, die sie
im Auftrag ihrer Kunden durchführen.
Einzelheiten zum Kommissionsgeschäft regelt das Handelsgesetzbuch
(§ 383 Abs. 1 HGB).
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Kompensationsgeschäft
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Umsatz, bei dem Käufer und Verkäufer identisch sind.
Im engeren Sinn versteht man unter Kompensationsgeschäften die
Ausführung von zwei Aufträgen desselben Marktteilnehmers
gegeneinander. Diese werden bei Aufgabe als solches gekennzeichnet,
für den Auftraggeber fällt die Courtage nur einfach an.
Ein Kompensationsgeschäft im weiteren Sinne ist ein Handel, bei dem
Käufe und Verkäufe innerhalb einer Bank ausgeglichen werden können,
ohne eine Börse einzubeziehen.
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Konjunkturindikatoren
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Daten, die auf den Zustand einer Volkswirtschaft schließen lassen.
Mit Konjunkturindikatoren werden Konjunkturschwankungen
identifiziert und gemessen. Unterschieden werden Früh-, Präsenz-
und Spätindikatoren. Zu den Frühindikatoren gehören der
ifo-Geschäftsklimaindex, die ZEW-Konjunkturerwartungen und die
Consumer Confidence. Präsenzindikatoren sind z. B.
Arbeitsmarktdaten oder Auftragseingänge, als Spätindikatoren dienen
u. a. das Preisniveau und der Außenhandel.
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Konsortialbank
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Bank, die eine Wertpapieremission durchführt.
Konsortialbanken unterstützen Emittenten bei der Emission von
Wertpapieren. Sie übernehmen zusammen mit dem Emittenten die
Prospekthaftung.
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Konsortialführer
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Bank, die in einem Konsortium die Leitungs- und Verwaltungsaufgaben übernimmt.
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Konsortium
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Zusammenschluss mehrerer Banken bei der Platzierung einer Wertpapieremission.
Ein Konsortium besteht aus mehreren rechtlich und wirtschaftlich
selbstständigen Unternehmen (Konsorten) und wird von einem oder
mehreren Konsortialführern geleitet. Konsortien werden zur Lösung
von größeren Finanzierungsaufgaben gebildet, wie die Platzierung
von Wertpapieren. Dabei schließen sich Kreditinstitute oder
Wertpapierhandelshäuser zu Emissionskonsortien zusammen. Sie
übernehmen die Aktien oder Anleihen vom Emittenten und platzieren
sie am Kapitalmarkt. Dadurch wird das Platzierungsrisiko auf
mehrere Gesellschaften verteilt. Das Konsortium wird zumeist
aufgelöst, wenn das gesetzte Ziel erreicht ist.
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Kontinuierlicher Handel
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Handelsform, bei der während der Börsenzeit jederzeit ein Wertpapierkurs festgestellt wird.
Beim fortlaufenden Handel werden Wertpapierkurse je nach
Auftragslage zum nächstmöglichen Zeitpunkt festgestellt. Aufgrund
von Mindestschlussgröße Eins wird im kontinuierlichen Handel
bereits ab einer Aktie gehandelt. Zum fortlaufenden Handel lässt
die Börsengeschäftsführung umsatzstarke Wertpapiere zu. Die
Notierung eines Wertes im Fortlaufenden Handel ist eine
Voraussetzung für die Aufnahme in einen der Auswahlindizes der
Deutschen Börse. Um zum Fortlaufenden Handel zugelassen zu werden,
kann es bei unzureichender Liquidität erforderlich sein, mindestens
einen Designated Sponsor zu verpflichten. Synonyme: Fortlaufender
Handel, Variabler Handel
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Kontraktgegenstand
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Ein einem Options- oder Futures-Kontrakt zugrunde liegendes Handelsobjekt, das bei Ausübung bzw. Fälligkeit des Kontrakts anzudienen oder zu erhalten ist.
Basiswerte können Waren oder Finanzinstrumente (Aktien,
Anleihen, Devisen, Indizes etc.) sein. Der Basiswert bei
Aktienoptionen etwa ist die entsprechende Aktie, bei einem DAX®
-Future ist das Underlying der DAX-Index.
Neben konkret lieferbaren Basiswerten (z. B. Waren, Aktien,
Anleihen, Devisen) gibt es fiktive (synthetische/abstrakte)
Underlyings. Diese künstlich geschaffenen Basiswerte sind
standardisierte Handelsobjekte, die als Bezugsgröße mit bestimmten
Ausstattungsmerkmalen versehen werden. So liegt beispielsweise dem
Bund-Future ein abstrakter Basiswert zugrunde, der eine
idealtypische Bundesanleihe mit einer Verzinsung von 6 Prozent und
einer Laufzeit von zehn Jahren repräsentiert. Indizes wie DAX
können ebenfalls synthetische Basiswerte sein: Grundlage ist dann
ein Aktienportfolio, das die DAX-Werte mit ihren entsprechenden
Gewichtungen repräsentiert.
Synonyme: Basiswert, Underlying
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Kontraktwert
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Der Kontraktwert gibt den Wert eines Kontraktes pro Indexpunkt des zugrunde liegenden Basiswertes an.
Zum Beispiel hat ein DAX®-Futures-Kontrakt einen Kontraktwert
von 25 pro DAX-Indexpunkt. Bei Futures auf den Dow Jones EURO STOXX
50® oder TecDAX® sind es 10 pro Indexpunkt.
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Kooperationsbörsen
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Deutsche Wertpapierbörsen, die Ende 1995 einen Kooperationsvertrag zur Verbesserung der Effizienz des Wertpapierhandels in Deutschland unterzeichnet haben.
Ziel des Kooperationsabkommens der Börsen in Berlin, Düsseldorf,
Frankfurt und München war es, eine höhere Preisbildungsqualität zu
erreichen und die Betriebskosten zu senken. Dazu wurde das
elektronische Handelssystem IBIS durch Xetra® ersetzt und
Dach-Skontren zur einheitlichen Berechnung der Kurse
eingeführt.
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Korrelationskoeffizient
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Maß für den Grad des linearen Zusammenhangs zwischen zwei Merkmalen.
Der Korrelationskoeffizient gibt an, wie sich zwei
Finanzprodukte, beispielsweise ein Index und eine Aktie, im
Verhältnis zueinander entwickeln. Hierbei kann der
Korrelationskoeffizient Werte zwischen -1 und +1 annehmen. Bei
einer Ausprägung von +1 besteht ein vollständiger linearer
Zusammenhang: Steigt/fällt der Index, steigt/fällt der Kurs der
Aktie in genau demselben Maße. Eine Ausprägung von – 1 zeigt einen
vollständigen negativen linearen Zusammenhang auf: Fällt der Index,
steigt die Aktie in genau demselben Maße und umgekehrt. Bei einem
Korrelationskoeffizienten von null ist kein linearer Zusammenhang
zu erkennen. Dennoch können in diesem Fall nicht-lineare
Zusammenhänge zwischen den beiden Merkmalen vorliegen.
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Kupon
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Verzinsung einer Anleihe, vormals Ertragschein eines Wertpapiers.
Früher stand Kupon als Sammelbezeichnung für Dividenden bzw.
Zinsberechtigungsscheine aus Papier, die Wertpapieren beigefügt
waren. Eine Aktie oder Anleihe war mit einem Kuponbogen
ausgestattet, der aus Einzelkupons und einem Erneuerungsschein
bestand. Die Einzelkupons berechtigten den Eigentümer, seine aus
dem Wertpapier folgenden Dividenden- oder Zinsansprüche bei einer
Bank geltend zu machen.
Mittlerweile ist die automatische Einziehung der Kupons und
Überweisung der Dividenden- oder Zinserträge durch die Depot
verwaltende Bank die Regel. Auszahlungsansprüche aus Kupons
verjähren nach vier Jahren.
Heute wird der Begriff Kupon noch für die jährliche Verzinsung des
Nominalwertes einer Anleihe verwandt und in Prozent
ausgedrückt.
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Kurs
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Preis für ein an der Börse gehandeltes Wertpapier.
Mit der Änderung des Börsengesetzes im Rahmen des Vierten
Finanzmarktförderungsgesetzes im Jahr 2002 wurden die Begriffe Kurs
sowie die Amtlichkeit der Kursfeststellung und des Kursmaklers
abgeschafft. Der Begriff „Preis“ hat den Ausdruck „Kurs“ ersetzt.
Umgangssprachlich wird „Börsenkurs“ jedoch weiterhin
gleichbedeutend mit „Börsenpreis“ verwendet.
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Kurs-Gewinn-Verhältnis
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Verhältnis des Kurses einer Aktie zu dem auf diese Aktie entfallenden Reingewinn der Aktiengesellschaft.
Das KGV wird berechnet, indem man den aktuellen Aktienkurs in
Euro durch den Reingewinn pro Aktie, den die AG jährlich erzielt,
dividiert. Es gibt an, mit dem Wievielfachen des erwarteten
Unternehmensgewinns eine Aktie aktuell an der Börse bewertet wird
bzw. welchen Betrag ein Investor für 1 € Gewinn zu zahlen
hat.
Das KGV ist umso niedriger, je größer der Ertrag des Unternehmens
ist. Somit spiegelt es die langfristige Ertragserwartung des
Unternehmens wider. Das KGV ist daher ein gängiger Maßstab bei der
Bewertung von Aktien und ist insbesondere nützlich für einen
Vergleich innerhalb einer Branche und eines Jahres. Eine generelle
Aussage, ab welchem KGV-Wert eine Aktie über- bzw. unterbewertet
ist, lässt sich jedoch nicht treffen.
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Kursart
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Die Kursart gibt Aufschluss über die Art der Preisfeststellung im elektronischen Handelssystem Xetra® und im Präsenzhandel.
Man unterscheidet acht Kursarten:
Im Parketthandel:
E = Eröffnungskurs
K = Kassakurs bei Papieren mit täglich einer Preisfeststellung
durch den Skontroführer, i.d.R. gegen 12.00 Uhr
V = variabler Handel bei fortlaufender Notierung, jederzeit
Preisfeststellung möglich
Im Xetra® -Handel:
A = Auction (Mittagsauktion)
C = Continous Trading (fortlaufender Handel)
F = Final Auktion (Schlussauktion)
O = Opening Auction (Eröffnungsauktion)
V = Volatility Interruption Auction (Auktion nach einer
Unterbrechung wegen starker Kursbewegung)
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Kurshinweise
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Zusatzinformationen zum Börsenpreis.
Kurshinweise sind Kürzel, die im Präsenzhandel mit einem Preis
veröffentlicht werden und zusätzliche Informationen zum Preis bzw.
zum Wertpapier bieten.
Folgende Kurshinweise werden verwendet:
B = Brief: Es fand kein Umsatz statt; zu diesem Preis bestand nur
Angebot
ex D = Erste Notiz unter Abschlag der Dividende
ex BR = Erste Notiz unter Abschlag eines Bezugsrechts
G = Geld: Es fand kein Umsatz statt; zu diesem Preis bestand nur
Nachfrage
- = gestrichen: Ein Kurs konnte nicht festgestellt werden
ex A = nach Ausschüttung: Erste Notiz unter Abschlag einer
Ausschüttung
ex BA = nach Berichtigungsaktien: Erste Notiz nach Umstellung des
Kurses auf das aus Gesellschaftsmitteln berichtigte
Aktienkapital
ex SP = nach Splitting: Erste Notiz nach Umstellung des Kurses auf
die geteilten Aktien
ex ZS = nach Zinsen: Erste Notiz unter Abschlag der Zinsen
ex AZ = nach Ausgleichszahlung: Erste Notiz unter Abschlag einer
Ausgleichszahlung
ex BO = nach Bonusrecht: Erste Notiz unter Abschlag eines
Bonusrechts
ex abc = ohne verschiedene Rechte: Erste Notiz unter Abschlag
verschiedener Rechte
ausg = ausgesetzt: Die Kursnotierung ist ausgesetzt; ein Ausruf ist
nicht gestattet
- Z = gestrichen Ziehung: Die Notierung der Schuldverschreibung ist
wegen eines Auslosungstermins ausgesetzt. Die Aussetzung beginnt
zwei Börsentage vor dem festgesetzten Auslosungstag und endet mit
Ablauf des Börsentages danach
C = Kompensationsgeschäft: Zu diesem Kurs wurden ausschließlich
Aufträge ausgeführt, bei denen Käufer und Verkäufer identisch
waren
H = Hinweis: Auf Besonderheiten wird gesondert hingewiesen
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Kursindex
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Index, der die reine Kursentwicklung eines bestimmten Portfolios von Wertpapieren wiedergibt.
Gegensatz: Performance-Index. Kursindizes zeichnen die reine
Kursentwicklung der Aktien oder Renten nach.
Alle Aktien- und Rentenindizes werden von der Deutschen Börse als
Kurs- und als Performance-Index berechnet. In Aktien-Kursindizes
sind Dividendenzahlungen und Kapitalveränderungen nicht enthalten;
diese Indizes bilden also auch die bei Dividenden üblichen
Kursabschläge ab. Bei Renten-Kursindizes bleibt der Zinsertrag
unberücksichtigt, der sich bei Reinvestition des abdiskontierten
durchschnittlichen Jahreskupons erzielen ließe.
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Kurslücke
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Sprungstelle im Verlauf eines Aktienkurses, die durch eine Neubewertung der Aktie entsteht.
Kurslücken bilden sich insbesondere, wenn der Handel mit einer
Aktie unterbrochen wird. Die Bewertung der Aktie kann sich dann in
kürzester Zeit ändern. Bei einer längeren Unterbrechung können alle
Marktteilnehmer die neuesten Informationen verarbeiten und die
Aktie neu bewerten. In solchen Fällen kann es daher zu erheblichen
Kurssprüngen kommen. Als Kurslücke wird auch der Sprung zwischen
dem Eröffnungskurs und dem Schlusskurs des Vortages bezeichnet. Die
technische Aktienanalyse benutzt Kurslücken (Gaps) als
Trendindikatoren. Man unterscheidet: Gewöhnlicher Gap,
Ausbruchs-Gap, Ausreißer-Gap und Erschöpfungs-Gap. Synonyme: Gap,
Kurssprung
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Kursmakler
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Früher: amtlich bestellter Börsenmakler, der Käufe und Verkäufe für fremde und eigene Rechnung ausführte und Kurse für die von ihm im Amtlichen Handel betreuten Wertpapiere auf der Grundlage von Kauf- und Verkaufsaufträgen ermittelte.
Mit der Änderung des Börsengesetzes im Rahmen des Vierten
Finanzmarktförderungsgesetzes im Jahr 2002 wurden Kurse und die
Amtlichkeit der Kursfeststellung und des Kursmaklers abgeschafft.
Seitdem stellen Skontroführer im Parketthandel die Preise der
Wertpapiere.
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Kursmaklerkammer
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Ist gem. § 30 VI BörsG an jeder Börse als Körperschaft des öffentlichen Rechts zu bilden.
Ihre Hauptaufgaben sind die Mitwirkung bei der Bestellung und
Entlassung von Kursmaklern und die Börsengeschäftsführung.
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Kurssprung
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Sprungstelle im Verlauf eines Aktienkurses, die durch eine Neubewertung der Aktie entsteht.
Kurssprünge bilden sich insbesondere, wenn der Handel mit einer
Aktie unterbrochen wird. Die Bewertung der Aktie kann sich dann in
kürzester Zeit ändern. Bei einer längeren Unterbrechung können alle
Marktteilnehmer die neuesten Informationen verarbeiten und die
Aktie neu bewerten. In solchen Fällen kann es daher zu erheblichen
Kurssprüngen kommen. Als Kurssprung wird auch der Sprung zwischen
dem Eröffnungskurs und dem Schlusskurs des Vortages bezeichnet. Die
technische Aktienanalyse benutzt Kurssprünge (Gaps) als
Trendindikatoren. Man unterscheidet: Gewöhnlicher Gap,
Ausbruchs-Gap, Ausreißer-Gap und Erschöpfungs-Gap. Synonyme: Gap,
Kurslücke
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Kurswert
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Marktwert eines Wertpapiers, der sich gemäß der Preisfeststellung (durch Handelssysteme oder Skontroführer) zu einem bestimmten Zeitpunkt ergibt.
Kurswerte werden, je nach Art des Wertpapiers, entweder durch
Stück- oder durch Prozentnotierung publiziert:
Kurswerte von Aktien und Optionen werden von der Börse als
Stücknotiz (d. h. in Währungseinheiten pro Stück) veröffentlicht.
Schuldverschreibungen und Future-Kontrakte werden als Prozentnotiz
(d. h. in Prozent vom Nennbetrag) notiert. Formel: Kurswert (KW) =
Nennbetrag x Kurs/100
Der Kurswert ist maßgebend für die steuerliche Bewertung des
Wertpapiers.
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Kurszusätze
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Kürzel, die im Präsenzhandel bis 2011 dem Preis hinzugefügt wurden und angaben, wie die jeweilige Auftragslage bei der Preisfeststellung berücksichtigt werden konnte.
Mit der technischen Migration des Handels auf dem Frankfurter Börsenparkett auf das Handelsplattform Xetra wurden im Mai 2011 auch die bis dahin gültigen Kurszusätze abgeschafft. Heute werden nur noch einige wenige Kurshinweise verwandt.
Man unterschied folgende Kurszusätze: b (oder Kurs ohne Zusatz) = bezahlt: Alle Aufträge wurden ausgeführt; Angebot und Nachfrage waren ausgeglichen. bG = bezahlt Geld: Die zum festgestellten Kurs limitierten Kaufaufträge wurden nicht vollständig ausgeführt; es bestand weitere Nachfrage. bB = bezahlt Brief: Die zum festgestellten Kurs limitierten Verkaufsaufträge wurden nicht vollständig ausgeführt; es bestand weiteres Angebot. ebG = etwas bezahlt Geld: Die limitierten Kaufaufträge konnten zum festgestellten Kurs nur zu einem geringen Teil ausgeführt werden ebB = etwas bezahlt Brief: Die limitierten Verkaufsaufträge konnten zum festgestellten Kurs nur zu einem geringen Teil ausgeführt werden. ratG = rationiert Geld: Die zum Kurs und darüber limitierten sowie die unlimitierten Kaufaufträge konnten nur beschränkt ausgeführt werden. RatB = rationiert Brief: Die zum Kurs und darüber limitierten sowie die unlimitierten Verkaufsaufträge konnten nur beschränkt ausgeführt werden. *: Kleine Beträge konnten nicht gehandelt werden.
Verwandte Begriffe
Kurshinweis
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